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Deutschland · Jahresabschluss der Verpackungsmengen

Vollständigkeitserklärung: Jahresmengen richtig vergleichen

Eine LUCID-Nummer sagt noch nichts darüber aus, ob eine Vollständigkeitserklärung (VE) erforderlich ist. Dafür müssen Sie die Jahresmengen nach den richtigen Materialgruppen vergleichen. Schon das Erreichen eines einzigen Schwellenwerts zählt.

Quellen gelesen: 3. November 2026 · Deutschland · Tonnen bzw. Kilogramm pro Kalenderjahr · Vorbereitung, keine Rechtsberatung

Drei Gruppen getrennt vergleichen

Für den Schwellenvergleich betrachten Sie die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen des betreffenden Herstellers im vorangegangenen Kalenderjahr in Deutschland. Klären Sie zuerst, welche Verpackungen dazugehören. Die ZSVR nennt diese drei Gruppen:

Glas

80 t = 80.000 kg

Glas separat zusammenrechnen.

Papier · Pappe · Karton

50 t = 50.000 kg

Diese drei Materialien als PPK-Gruppe summieren.

LVP in Summe

30 t = 30.000 kg

Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen zusammenrechnen.

Erreichen oder überschreiten: 30.000 kg in der LVP-Gruppe erreichen den Schwellenwert bereits. Nicht für jedes einzelne LVP-Material eine eigene Grenze von 30.000 kg ansetzen. 1 t = 1.000 kg.

Auch unterhalb aller drei Schwellen können die ZSVR oder die zuständigen Landesbehörden eine VE verlangen. Die Schwellen beantworten außerdem keine Befreiungsfrage für Registrierung, Systembeteiligung oder reguläre Datenmeldungen; diese Pflichten sind getrennt zu prüfen. Quellen und Geltungsgrenzen

Vollständig fiktives Rechenbeispiel

Eine Jahressumme kann zwei Gruppen auslösen

Angenommen, für einen Hersteller liegen folgende abgeschlossene Jahresmengen vor. Alle Mengen sind erfunden und für dieses Beispiel bereits als systembeteiligungspflichtig eingeordnet. Sie sind keine Marktstatistik und keine Daten eines echten Unternehmens.

Glas: unter der Schwelle

79.999 kg < 80.000 kg

Diese Gruppe erreicht die Schwelle nicht. Daraus folgt keine allgemeine Befreiung.

PPK: über der Schwelle

48.000 kg Karton + 3.000 kg Papier

= 51.000 kg ≥ 50.000 kg

Die PPK-Gruppe überschreitet den Schwellenwert.

LVP: genau an der Schwelle

18.000 kg Kunststoffe + 12.000 kg Aluminium; übrige LVP-Materialien im Beispiel: 0 kg.

= 30.000 kg ≥ 30.000 kg

Die gemeinsame Gruppe erreicht den Schwellenwert. Die Einzelmengen liegen jeweils darunter; das ändert den Gruppenvergleich nicht.

Ergebnis nur für das Beispiel: PPK und LVP erreichen oder überschreiten ihre jeweilige Schwelle. Schon eine solche Gruppe reicht für die mengenbezogene VE-Pflicht. Die Masse der drei Gruppen zu einer einzigen Gesamtsumme zu addieren und diese mit 30 t zu vergleichen wäre der falsche Test.

Vier Angaben für die fachliche Prüfung sichern

  1. Hersteller und Bezugsjahr festlegen.Die Zuordnung zum verantwortlichen Unternehmen und das gesamte Kalenderjahr dokumentieren. Unterschiedliche Jahre nicht zusammenrechnen.
  2. Mengenbasis belegen.Material, Masse, Einheit und Herkunft des Nachweises festhalten; prüfen lassen, welche Mengen systembeteiligungspflichtig sind. Unvollständige Mengen nicht als 0 kg einsetzen.
  3. Gruppensummen und offene Punkte übergeben.Glas, PPK und die gesamte LVP-Gruppe gegenüberstellen. Unsichere Materialzuordnungen sichtbar lassen, bevor aus dem Vergleich eine Entscheidung wird.
  4. VE und laufende Meldungen unterscheiden.Die VE benötigt eine Prüfung und Bestätigung durch einen bei der ZSVR registrierten Prüfer. Die Hinterlegung erfolgt elektronisch in LUCID. Dieser Leitfaden prüft, testiert und übermittelt nichts.

Die ZSVR nennt als grundsätzliche jährliche Abgabefrist den 15. Mai für das Vorjahr. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt laut ZSVR der nächstfolgende Werktag. Den konkreten Termin und eine etwaige behördliche Aufforderung anhand der aktuellen offiziellen Hinweise klären.

Wenn noch keine belastbare Mengenbasis vorliegt: englische Hilfe zur Gewichtserfassung. Sie hilft beim Erfassen und ersetzt weder Materialeinordnung noch VE-Prüfung.

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Quellen und Grenzen

  1. ZSVR: Pflicht zur Vollständigkeitserklärung — drei Schwellen, Gruppensummen, Erreichen/Überschreiten, Aufforderung unterhalb der Schwellen, Frist, Prüfung und Übergangshinweis zum Bezugsjahr 2026.
  2. ZSVR: Häufige Fragen zur VE in LUCID — Abgrenzung zur Datenmeldung und registrierte Prüfer.
  3. § 10 VerpackDG bei buzer.de — ergänzender Gesetzestext; Absätze 1, 3 und 4. Keine amtliche Quelle.

Geografie: Deutschland. Bezug: das vorangegangene Kalenderjahr, keine Monatsgrenzen oder Umsatzschwellen. Drei behördlich erläuterte Mengenwerte, keine Statistik über registrierte Unternehmen. Abrufdatum ist kein Gültigkeitsversprechen für spätere Jahre. Materialeinordnung, vollständige Erklärung, Übergangsrecht und Einzelfall bleiben fachlich zu prüfen.