Beispielhandel GmbH
Die juristische Person separat notieren. Der Firmenname wird in diesem Beispiel nicht zusätzlich als Marke verwendet.
LUCID / Markennamen vorbereiten
Nicht jeder Name auf einer Verpackung ist ein Markenname für LUCID. Sortieren Sie Ihre Angaben, bevor Sie eine Markenliste zusammenstellen.
01 / Die Liste bereinigen
Die ZSVR beschreibt eine Marke als Namen, an dem Produkte eines Anbieters erkannt und von anderen unterschieden werden. Eine Eintragung im Markenregister ist dafür nicht zwingend. Ihre LUCID-Hinweise unterscheiden Dachmarken von Untermarken und bloßen Produktangaben.
Die Sortierung ist eine redaktionelle Vorbereitungshilfe. Sie entscheidet weder über die Herstellerrolle noch über die richtige Verpackungskategorie.
02 / Fiktive Angaben · keine echte Firma
„Beispielhandel GmbH · Nordlicht-Beispiel · Kopfhörer A10 · 100 g“
Alle Namen sind erfunden. Die Firma im Beispiel ist nach der fiktiven Aufgabenstellung bereits als zuständig geklärt; das wird nicht aus der Marke abgeleitet.
Die juristische Person separat notieren. Der Firmenname wird in diesem Beispiel nicht zusätzlich als Marke verwendet.
Als fiktive, tatsächlich verwendete Dachmarke zur weiteren Prüfung aufnehmen.
Modell, Produktart und Menge gehören in die Produktunterlagen, nicht als eigene Markennamen in die Liste.
„100 g“ ist hier eine fiktive Mengenangabe aus der Produktzeile, kein gemessenes Verpackungsgewicht und keine Grundlage für eine Systemgebühr. Keine echte Nummer, Registrierung oder Statusprüfung.
03 / Offene Punkte sichtbar machen
Eine Marke auf dem Produkt verrät nicht automatisch, wer die Verantwortung trägt. Die ZSVR verlangt bei Fremdmarken die Prüfung, wer die inländische Lieferkette initiiert. Halten Sie die Zuordnung offen, bis diese Rolle geklärt ist. Diese Seite ordnet keine konkrete Lieferkette rechtlich ein.
Die ZSVR weist darauf hin: Wird dieselbe Marke bei systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verwendet, wird sie in beiden Kategorien erfasst. Erst die Verpackungskategorie prüfen; nicht aus dem Markennamen ableiten.
Die Registrierungsanleitung nennt hierfür den Firmennamen des Lieferanten, Großhändlers oder Importeurs, von dem die vorbeteiligte Verpackung bezogen wird. Die allgemeine Regel „ohne Marke → eigener Firmenname“ nicht ungeprüft auf diesen Sonderfall übertragen.
„Beleg und Datum: … · Unternehmensname: … · sichtbare Dachmarke: … · Modell/Menge separat: … · Verpackungskategorie: geklärt/offen · Verantwortliche Firma: geklärt/offen · nächster Klärungsschritt: …“
Diese Seite speichert nichts und übermittelt keine Änderungen an LUCID. Sie bestätigt keine Registrierung, Systembeteiligung oder Marktplatzfreigabe.
Eine konkrete Firma mit einem vorhandenen Registerbeleg vergleichen? Nutzen Sie den Firmenname-und-Anschrift-Abgleich. Für die Suche nach einer Nummer: zurück zur EPR-Nummer.
Quellen & Grenzen
Definition und Auswahl von Markennamen, ausgeschlossene Angaben, Verpackungen ohne Marke, beide Kategorien und Fremdmarken. Die Beispiele und die Sortierdarstellung auf dieser Seite stammen von EPRCheck.
Trennung von Stammdaten, Verpackungsarten und Markennamen; Sonderfall vorbeteiligte Serviceverpackungen.
Herausgeber: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Geografie: Deutschland / LUCID. Stand der Abfrage: 2. November 2026; keine statistische Berichtsperiode. Einheit: qualitative Bezeichnungen und Kategorien, keine Mengenstatistik, Gebühren oder neue territoriale Datenreihe. Keine regionale oder weltweite Abdeckung. Vor einer tatsächlichen Eingabe die Originalquelle und die eigene Rolle prüfen. Keine Rechtsberatung.